So teilen Sie Ihrem Ehepartner die Trennung korrekt mit

Um ein Ehescheidungsverfahren vor Gericht durchführen zu können, muss man vor der Scheidung nachweislich ein Jahr getrennt gelebt haben. In meiner Kanzlei kommt es leider oft vor, dass Scheidungswillige sich über den Beginn ihres Trennungsjahrs uneins sind.

Dies ist nicht verwunderlich, da man die Trennung nirgendwo förmlich mitteilen muss, auch nicht vor einem Rechtsanwalt oder Gericht. Das Ehepaar muss ein Jahr getrennt gelebt haben und diese Tatsache beziehungsweise der Wille zur Trennung müssen auch nach außen sichtbar geworden sein.

Um den Beginn des Trennungsjahrs zeitlich „beweisbar“ zu machen, empfehle ich Scheidungswilligen, diese Trennung dem Partner unmissverständlich und klar mitzuteilen, und zwar schriftlich: in Briefform. Hierdurch kann man typische Streitereien über die Dauer des Trennungsjahrs umgehen.

Hierzu dürfen Sie gerne meinen untenstehenden Musterbrief zur Trennung kostenfrei benutzen. Natürlich müssen Sie nachweisen können, dass der Brief Ihrem Ehepartner auch wirklich zugestellt worden ist. Hierzu muss entweder eine Vertrauensperson während der Übergabe des Briefes mit anwesend sein oder Sie können den Brief als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Partner per Post schicken.

Eine Alternative ist auch, dass meine Kanzlei Ihren Noch-Ehepartner über die Trennung informiert. Ich als Rechtsanwalt schreibe Ihren Ehegatten dann an und kann bei entsprechenden Voraussetzungen auch gleichzeitig Ihr Trennungsgeld für die Zeit der Trennung bei Ihrem Ex-Partner anfordern.

Unser Musterbrief zur Dokumentation der Trennung:

Hallo….,
von unserer Ehe ist nur noch eine gewisse Freundschaft geblieben, aber die Liebe ist gegangen. Daher trenne ich mich nun von dir, um mich nach Ablauf des Trennungsjahres von dir scheiden zu lassen. Dies ist meine endgültige Entscheidung. Ich bitte dich, dies zu respektieren.
Ich werde künftig mit dir keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und nichts mehr gemeinsam mit dir unternehmen. Auch meine finanziellen Belange regele ich künftig alleine.
Ich werde nun auch einen Rechtsanwalt beauftragen, der mit dir die Fragen zu Trennungsgeld und Unterhalt klären wird.
Dies alles ist gesetzlich vorgeschrieben, aber ich hoffe, wir können die nun auf uns zukommenden Fragen fair behandeln.

Unser Musterbrief ist natürlich nur e i n  Beispiel. Gerne dürfen sie ihn variieren oder umändern, je nachdem, wie es Ihre Lage erforderlich macht. Wenn Sie noch offene Frage zu diesem Thema haben, vereinbaren Sie doch bitte einfach einen persönlichen Termin mit mir im Rahmen eines Informationsgesprächs.

Zum kostenlosen Download:


Musterbrief

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