Im Trennungsfall sofort an die Patientenverfügung denken
Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg
Üblicherweise ist es so, dass im Rahmen einer guten Ehe ein Ehepartner den jeweils anderen als Vertreter des eigenen Willens betrachtet für den Fall, dass es einmal zu einer medizinischen Notlage kommen sollte. Beide gehen davon aus, dass der jeweils andere Ehegatte weiß, was im eigenen Interesse ist und dass er diese Angelegenheiten auch gut vertritt.
Im Trennungsfall liegt eine geänderte Situation vor
Bei einer Trennung oder Scheidung möchte man nicht, dass der ehemalige (Ehe-)Partner im Fall eines medizinischen Notfalls (z. B. Koma) oder einer Krankheit (z. B. Demenz) über das eigene Schicksal bestimmen kann. Sogar wenn man mit einem neuen Partner zusammenlebt, hat dieser nämlich kein Recht auf Auskunft durch die Ärzte oder das Krankenhauspersonal. Nur die nahen Familienangehörigen, also Ehepartner oder Kinder, erhalten Auskunft und können mitentscheiden. Wenn es keine Regelung wie z. B. eine Patientenverfügung gibt, kann niemand die nötigen gesundheitlichen Fragen für Sie entscheiden.
Auch für Bank und Post
Und genauso wichtig ist es, sich frühzeitig und gleich bei der Trennung um juristisch gültige Vollmachten für Bankbelange und Post für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit zu kümmern. Gerne können wir Ihnen bei einem Erstberatungsgespräch rund um Ihre Scheidung auch nähere Einzelheiten zum Thema Vollmacht erläutern.