Wie wird im Scheidungsfall über den gemeinsamen Immobilienkredit entschieden?
Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg
Wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht, greifen Ehepartner normalerweise gemeinsam zu einem Hypothekendarlehen. Oft ist es so, dass auch Ehepartner ohne eigenes Einkommen bei der Bank den Kreditvertrag mit unterzeichnen müssen. Dies ist auch der Fall, wenn die Immobilie eigentlich nur in den Besitz des einen Ehepartners gelangen soll.
Wenn es zu einer Trennung oder Scheidung kommt, steht die Frage nach der Immobilie im Raum. Die Ehepartner müssen klären, wer von beiden alleiniger Eigentümer der Immobilie wird und wer in der Wohnung oder dem Haus wohnen wird. Was häufig auf den ersten Blick nicht erkannt wird, ist, dass im Fall einer Scheidung für die Betroffenen ein Haftungsproblem auftaucht.
Denn: Sogar wenn die Ehepartner sich geeinigt haben und / oder bereits die Scheidung vollzogen wurde, ergibt es sich in der konkreten Praxis oftmals, dass die Bank sich querstellt und den Ehepartner nicht aus der Haftung entlässt.
Dies führt dazu, dass sogar ein Ehepartner, dem das Haus gar nicht gehört, für die Hausschulden aufkommen muss – notfalls mit seinem eigenen Vermögen oder Einkommen, indem er für die Schulden haftet.
Um diese Lage zu vermeiden, muss man eine individuelle Lösung zwischen den Ehepartnern suchen und vereinbaren. Als Rechtsanwalt für Familienrecht bin ich Ihr Ansprechpartner für eine juristische schriftliche Formulierung, die gesetzlich gesichert ist und die im Zweifelsfall auch eingeklagt werden kann. Wenn Sie sich in meiner Kanzlei gut mit Informationen versorgen, können Sie schon vor dem Trennungsjahr die entsprechenden außergerichtlichen und juristisch sicheren Vereinbarungen vorlegen und eine verbindliche Lösung ohne späteren negativen Gerichtsentscheid erzielen.
Der Vorteil: Sie und Ihr Ehepartner haben schon vor dem Starttermin des Trennungsjahres beziehungsweise der Trennung eine sichere und zuverlässige Lösung. Konflikte, die rund um das Eigentum entstehen, können Sie so umgehen. Auch finanziell sind Sie auf der sicheren Seite, denn Sie können auf kostenintensive Immobiliengutachten und langdauernde gerichtliche Streitereien verzichten.,
Wie kann man das Haftungsrisiko für die Immobilie minimieren?
Um zu vermeiden, dass man selbst von der Bank in Haftung für laufende Kreditraten genommen wird, für den Fall, dass der bisher zahlende Ehepartner arbeitslos oder schwer krank wird, sollte man sich absichern. Als Rechtsanwalt rate ich Ihnen zu einer internen stabilen Scheidungsfolgenvereinbarung zur Minimierung des Haftungsrisikos. Da die Lage jeweils individuell unterschiedlich ist und eine Scheidung viele Faktoren berücksichtigen muss, bietet sich der einmalige Erstberatungstermin bei mir an, um vorab über die wichtigsten Fragestellungen Klarheit zu bekommen.